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PV-Carport Pflicht

Die Einführung der PV-Carport-Pflicht in Baden-Württemberg seit dem 01.01.2022 für Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen markierte einen wichtigen Schritt zur besseren Nutzung des Ausbaupotenzials für erneuerbare Energien. Diese Maßnahme hat zur Folge, dass jedes solche Parkgelände nun ein solares Carport benötigt. In Anbetracht dieser Entwicklung ziehen weitere Bundesländer nach: Nordrhein-Westfalen hat bereits ähnliche Vorschriften eingeführt, während Rheinland-Pfalz ab 2023 eine PV-Pflicht für Gewerbeparkplätze mit 50 Plätzen und mehr verhängt. Ebenfalls ab 2023 gilt in Schleswig-Holstein eine PV-Pflicht für neue Parkplätze mit 100 Stellplätzen und mehr.

Diese Entwicklungen verdeutlichen die Bedeutung einer effizienten Flächennutzung, um die Klimaziele der Regierungskoalition zu erreichen. Die solaren Carports werden derzeit im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Rahmen der Innovationsausschreibung thematisiert. Diese Ausschreibung weist derzeit ein Volumen von 700 MW auf und umfasst zwei Gebotstermine pro Jahr.

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Aktuelle Regelungen zur PV-Carport Pflicht auf einen Blick

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Baden-Württemberg

Klimaschutzgesetz §8b

Solarpflicht für neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen

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Nordrhein-Westfalen

Reform der Landesbauordnung

Solarpflicht für neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen

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Rheinland-Pfalz

Solaranlagengesetz

Solarpflicht für neue Parkplätze ab 50 Stellplätzen

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Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

Solarpflicht für neue Parkplätze ab 100 Stellplätzen

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Hessen

Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten

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